Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Grundsätzliches

 

360 Grad Performance bietet ein spezielles Training, welches aus einer Kombination aus Kraft-, Konditions- und Gesundheitstraining besteht (nachfolgend „Training“ genannt).

Das Training wird verantwortlich von 360 Grad Performance, mit Hauptsitz im Take Off Gewerbepark 9 in 78579 Neuhausen ob Eck (nachfolgend lediglich „360Grad Performance“ genannt) angeboten.

Soweit im Aushang am Trainingsort und/oder im Internet nichts Abweichendes angegeben wird, ist der Trainingsort grundsätzlich die Betriebsstätte im Take Off Gewerbepark 9 in 78579 Neuhausen ob Eck, wobei das Trainings-Programm auch teilweise im Freien stattfindet. Anderweitige Trainingsorte werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Webseite: www.360GradPerformance.com

 

 §2 Geltungsbereich und Einbeziehung dieser AGB

 

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen 360Grad Performance und dem Sportler in der jeweiligen aktuellen Fassung. Dies gilt insbesondere für ein Vertragsverhältnis im Sinne eines Abonnementvertrags (siehe nachstehend § 4) und/oder eines Kaufvertrags einer 10er-Karte (siehe nachstehend § 5) und/oder eines gebuchten sog. „Drop-In“-Tarifs (siehe nachstehend § 6). Mit dem Abschluss eines Abonnementvertrages oder eines Kaufvertrags einer 10er-Karte oder der Buchung eines sog. “Drop-In“- Tarifs akzeptiert der Sportler verbindlich die dem betreffenden Vertrag bzw. der betreffenden Buchung inkludierten AGB, welche jeweils vom Sportler gesondert akzeptiert werden, vollumfänglich als wesentliche Vertrags-/Buchungsbestandteile.

Entgegenstehende und/oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt 360Grad Performance nicht an und diesen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

§3 Vereinbarung

 

Jeder Sportler, der an einem Training teilnehmen möchte, schließt einen Abonnementvertrag oder einen Kaufvertrag über eine 10er-Karte mit 360Grad Performance ab. Zudem besteht die Möglichkeit über sog. “Drop in“- Stundentarife einzelne Trainingsstunden zu buchen.

Die Darstellung des Trainingsprogramms im Internet und/oder in sonstiger Weise stellt kein rechtsverbindliches Angebot von 360Grad Performance gemäß § 145 BGB dar, sondern ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Es ist freibleibend und unverbindlich.

Eine Trainingseinheit im Rahmen eines Abonnementvertrags, einer 10er-Karte und/oder „Drop-In“-Tarifs umfasst 60 Minuten. 

Mit Unterschrift unter dem Abonnementvertrag bzw. dem Kaufvertrag einer 10er-Karte bzw. der Buchung eines sog. “Drop-In“-Tarifs bzw. mit entsprechender Eingabe bei der Online-Anmeldung meldet sich der Sportler verbindlich an. 360Grad Performance kann ohne Angabe von Gründen dieses Angebot ablehnen.

Eine Stornierung des Abonnementvertrags und/oder des Kaufs einer 10er-Karte und/oder eines gebuchten sog. “Drop-In“- Tarifs ist nicht möglich.

Für gewisse Personengruppen bietet 360Grad Performance bestimmte Rabattierungen an, welche bitte den jeweils gültigen Tarifen auf der 360Grad Performance-Webseite zu entnehmen sind.

Alle Preise beinhalten die gesetzliche MwSt. 

Sämtliche Zahlungen an 360Grad Performance sind durch Überweisung oder Lastschriftverfahren möglich. Bei der Anmeldung zu einem Abonnementvertrag und/oder zu einem Kaufvertrag einer 10er-Karte und/oder eines „Drop-In“-Tarifs sind die jeweiligen Bankdaten wahrheitsgemäß und auf Basis einer zugesicherten jeweiligen Bonität vom Sportler anzugeben. Bei Überweisung ist ein Dauerauftrag einzurichten und ein Beleg des Dauerauftrages ist 360Grad Performance vorzulegen.

Sollte der Sportler sich trotz Mitteilung (Zahlungserinnerung und/oder Mahnung oder Ähnliches) durch 360Grad Performance (per E-Mail genügt) im Zahlungsverzug befinden, ist 360Grad Performance berechtigt mit sofortiger Wirkung von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. 360Grad Performance wird sodann eben den ausstehenden Zahlungen auch Schadensersatzansprüche  gegenüber dem Sportler geltend machen.

360Grad Performance ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegen den Sportler aus der vertraglichen Beziehung zwischen Sportler und 360Grad Performance an Dritte, insbesondere Inkassounternehmen, zum Einzug der Zahlungen abzutreten.

In Vorbereitung auf den Abschluss eines Abonnementvertrages und/oder Kaufvertrags einer 10er-Karte und/oder Buchung eines „Drop-In“-Tarifs werden die persönlichen Kontaktdaten des Sportlers erfragt. (zum Datenschutz siehe § 11 dieser AGB).

 

§4 Abonnementvertrag

 

Es werden bei einem Abonnementvertrag die Anzahl der Trainingseinheiten, die Auswahl der Kurse und die Dauer/Laufzeit des gewünschten Abonnements einvernehmlich zwischen dem Sportler und 360Grad Performance festgelegt.

Der jeweilige Abonnementvertrag endet nicht mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer/Laufzeit, sondern wird automatisch für die Länge des ursprünglichen Abonnentenvertrages verlängert, maximal jedoch für 12 Monate, sollte er nicht mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.

Der Beginn richtet sich nach dem Kalendertag, an/für welchen der Abonnementvertrag abgeschlossen wurde. Das Ende des Abonnementvertrags richtet sich nach derselben Ziffer des Kalendertages, welche auch den Beginn des Abonnementvertrags bezeichnet.

Der Sportler erteilt 360Grad Performance eine Einzugsermächtigung im Rahmen eines Lastschriftverfahrens oder richtet einen Dauerauftrag ein für die Vergütungen aus dem Abonnementvertrag.

Die auf der 360Grad Performance-Webseite angegebenen Preise/Tarife im Rahmen eines Abonnementvertrags beziehen sich jeweils auf Monatspreise.

Sämtliche Preise sind monatlich im Voraus fällig und an 360Grad Performance zu zahlen. Zu entrichten ist der monatliche Beiträg jeweils im Voraus zum 01. oder zum 15. des Monats. Entscheidend für das Zahlungsdatum des jeweiligen Monats ist die Ziffer des Kalendertags an dem der Abonnementvertrag beginnt. Der Sportler versichert, dass seine angegebene Bankverbindung zum Zeitpunkt der jeweiligen Einziehung/Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Sportler alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Storno und Mahnkosten, zu tragen und unverzüglich für die folgenden Monatsgebühren eine neue Lastschrifteinzugsermächtigung oder Abbuchungsvollmacht 360Grad Performance unaufgefordert zu erteilen.

Eine außerordentliche Kündigung des Abonnementvertrags ist ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung     bleibt davon unberührt. Eine außerordentliche Kündigung des Abonnementvertrags ist dann möglich, wenn der Sportler länger als 4 Wochen erkrankt ist, schwanger ist oder durch Wohnungswechsel/Umzug(mindestens 75 Kilometer vom Trainingsort entfernt) eine weitere Teilnahme nicht zumutbar ist. Die Krankheit ist auf Anfrage von 360Grad Performance nachzuweisen (z.B. auszugsweise Attest). Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe schriftlich mit eingeschriebenem Brief an die Hauptsitz-Adresse von 360Grad Performance mit einer Frist bis zum 15. Kalendertag eines Monats zum folgenden Monatsende zu erfolgen.

 

 §5 10er-Karte

 

Es werden bei einem Kaufvertrag einer 10er-Karte entsprechend viele Trainingseinheiten vom Sportler gekauft. Die Auswahl der Kurse, auf welche die Trainingseinheiten gebucht werden, ist einvernehmlich zwischen dem Sportler und 360Grad Performance festzulegen. Die entsprechenden aktuellen Preise/Tarife/Angebote entnehmen Sie bitte der 360Grad Performance-Webseite.

Eine 10er-Karte hat bei 360Grad Performance zum Inhalt, dass 10 Trainingseinheiten á 60 Minuten zu dem jeweils gebuchten Kurs gekauft wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass – nicht alle angebotenen Kurse – sondern nur gewisse Kurse mit einer 10er-Karte gebucht/-kauft werden können. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Preisen/Tarifen und Kursen auf der 360Grad Performance -Webseite.

Die jeweilige 10er-Karte (Kaufvertrag der 10er-Karte) hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 6 Monaten ab Kaufdatum.

Der Kaufpreis der 10er-Karte wird mit Kaufvertragsabschluss zur sofortigen Zahlung fällig („Fälligkeitszeitpunkt“).Dieser Kaufpreis ist in der unter § 3 Ziff.7.dieser AGB genannten Art und Weise an 360Grad Performance zu leisten.

 

§6 Sog. “Drop in“- Tarif

 

Dem Sportler steht die Möglichkeit zu, durch die Buchung bzw. den Kauf eines „Drop-In“-Tarifs an einer bestimmten Trainingseinheit und nur für den gebuchten Kurs teilzunehmen. Bei einem „Drop-In“-Tarif bucht der Sportler lediglich eine angebotene Trainingseinheit eines bestimmten Kurses. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass – nicht alle angebotenen Kurse – sondern nur gewisse Kurse mit einem sog. “Drop in“- Tarif gebucht/-kauft werden können. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Preisen/Tarifen und Kursen auf der 360Grad Performance-Webseite.

Der jeweils gebuchte „Drop in“- Tarif (Kaufvertrag eines “Drop in“- Tarifs) hat seine inhaltliche Gültigkeit nur für den jeweils speziell gebuchten Kurs.

Der Kaufpreis eines gebuchten „Drop in“- Tarifs wird mit Kaufvertragsabschluss eines „Drop-In“-Tarifs zur sofortigen Zahlung fällig („Fälligkeitszeitpunkt“) und ist in der unter § 3 Ziff. 7. dieser AGB genannten Art und Weise an 360Grad Performance zu leisten. Dem Sportler steht auch im Rahmen des „Drop in“- Tarifs die Möglichkeit zu, vor Antritt der Trainingseinheit diese vor Ort am Trainingsort bar an 360Grad Performance  zu bezahlen.

 

§7 Training

 

Zu den jeweiligen konkreten Trainingseinheiten im Rahmen eines Abonnementvertrages und/oder 10er-Karte und/oder „Drop in“- Tarifs meldet sich der Sportler jeweils über die sportmeo-app bis spätestens 8 Stunden vor Trainingsbeginn an.

Für jede Trainingseinheit können kursabhängig nur eine gewisse maximale Anzahl an Sportler zugelassen werden/teilnehmen. Dementsprechend kann sich nur eine jeweils gewisse Maximalanzahl an Sportlern anmelden bzw. den jeweiligen Kurs buchen. Es gilt das Prinzip des zeitlichen Vorrangs. Näheres finden Sie in der jeweiligen Kursbeschreibung auf der 360Grad Performance-Webseite.

Wenn eine Trainingseinheit bereits die maximale Teilnehmerzahl aufweist, muss der Sportler auf eine andere Trainingszeit/-einheit ausweichen.

Alle Trainingseinheiten werden von einem durch 360Grad Performance autorisierten Trainer durchgeführt.

Für alle Trainingseinheiten gilt, dass der Sportler rechtzeitig am Trainingsort zu erscheinen hat. Dies bedeutet, dass der Sportler pünktlich zu Trainingsbeginn vorbereitet anwesend sein muss. Ein verspätet erschienener Sportler darf nicht mehr an der jeweiligen Trainingseinheit teilnehmen und die betreffende Trainingseinheit verfällt in einem solchen Fall ersatzlos.

Bei mehrmaligem Zuspätkommen kann 360Grad Performance den Sportler auch von dem gesamten Trainingsprogramm ausschließen. Selbiges gilt, wenn ein Sportler sich nicht an die Weisungen des Trainers der jeweiligen Trainingseinheit hält, den Ablauf der Trainingseinheit nachhaltig stört und /oder sich oder andere (gesundheitlich) gefährdet und/oder verletzt. In jedem dieser Fälle entfallen die gebuchten/gekauften Trainingseinheiten bzw. die abonnierte Restlaufzeit ersatzlos.

Trainingseinheiten, welche im Rahmen des Abonnementvertrags und/oder des Kaufs einer 10er-Karte und/oder eines „Drop-In“-Tarifs nicht im zeitlichen Rahmen des jeweiligen Kursangebots (siehe 360Grad Performance-Webseite) vom Sportler absolviert wurden, verfallen ersatzlos. Klarstellend sei erklärt, dass diese Trainingseinheiten nicht auf einen Folgemonat und/oder eine Folgewoche übertragen werden können.

Der Krav Maga Unterricht kann während der Schulferien, sowie zusätzliche 6 Einheiten aufgrund von Weiterbildungen ohne Ersatztermin ausfallen. 

 

§8 Gesundheitliche/Körperliche Anforderungen

 

360Grad Performance ist nicht verpflichtet, den Sportler vor Abschluss eines Abonnementvertrags und/oder eines Kaufvertrags einer 10er-Karte und/oder einer Buchung eines „Drop-In“-Tarifs und/oder vor/während/nach der Absolvierung der jeweiligen Trainingseinheiten auf dessen körperliche Eignung zur Durchführung eines Trainings bei 360Grad Performance zu untersuchen oder zu befragen. Der Sportler sichert zu, dass seine Gesundheit und körperliche Konstitution für ihn trainingstauglich ist und dass ihm keine Hindernisse, welche in der Person (physische und/oder psychische Gesundheit, Konstitution u.ä.) des Sportlers liegen und das Training schädlich, nachteilhaft und/oder verletzend darstellen lassen würden, bekannt sind. Der Sportler verpflichtet sich daher, an Trainingseinheiten nur dann teilzunehmen, wenn er körperlich und/oder gesundheitlich und/oder in sonstiger Art und Weise dazu in der Lage ist.

 

§9 Absage und Änderungen von Trainingseinheiten

 

360Grad Performance behält sich vor, das Training räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingseinheiten inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingseinheiten räumlich verlegt, werden Sportler darüber rechtzeitig per E- Mail und/oder auf der 360Grad Performance-Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Trainingsortes und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung/Buchung zu einer Trainingseinheit unberührt.

Eine Stornierung der jeweils gebuchten/festgelegten Trainingseinheit durch den Sportler ist spätestens 2 Stunden vor jeweiligem Trainingsbeginn möglich, ohne dass die betreffende Trainingseinheit dem Sportler angerechten werden muss  bzw. verfällt.

 

§10 Haftung

 

Die Haftung von 360Grad Performance ist auf Vorsatz beschränkt. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer unmittelbar adäquat kausalen vorsätzlichen Pflichtverletzung von 360Grad Performance bzw. dessen Angestellten resultieren. 360Grad Performance haftet für deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

2. 360Grad Performance übernimmt keine Haftung für den Verlust und/oder Beschädigung von Kleidung, Wertgegenständen und/oder Geld.

 

 §11 Datenschutz

 

Die Behandlung der an 360Grad Performance übergebenen Daten des Sportlers erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Sportler ist damit einverstanden, dass seine Daten von 360Grad Performance im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von 360Grad Performance ggf. ein Datenaustausch mit Kreditdienstleistungsunternehmen vorgenommen. Der Sportler ist damit einverstanden, dass ihm die von 360Grad Performance zu übermittelnden Daten auch per E-Mail übertragen werden dürfen.

 

§12 Sonstiges/ Schlussbestimmungen

 

Der Sportler ist verpflichtet, 360Grad Performance von jeder Änderung seiner Anschrift und/oder Bankverbindung unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Sportler nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift und Bankverbindung als weiterhin gültig. Kosten, die 360Grad Performance durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen entstehen, hat der Sportler zu tragen.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Sportler nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese explizit von 360Grad Performance dem Sportler gegenüber schriftlich bestätigt wurden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Sportlers gegenüber 360Grad Performance ist ausgeschlossen.

360Grad Performance ist berechtigt, diese vorliegenden AGB mit jeweiliger Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 

5. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten und/oder werden, wird dadurch ausdrücklich die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Vertrags an sich nicht berührt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Die Parteien werden eine solche unwirksame Bestimmung bzw. die derartige Lücke durch eine wirtschaftlich gewollte Bestimmung einvernehmlich ersetzen bzw. ergänzen.

Die am Trainingsort ausgehängte Hausordnung (Box-Regeln) ist zu beachten. Das Mitglied muss sich an die Hausordnung (Box-Regeln) halten, wenn dies nicht der Fall ist, kann 360Grad Performance dem Sportler ein Hausverbot erteilen und/oder die vertragliche Beziehung fristlos kündigen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. EU-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit eine Vereinbarung über den Gerichtsstand zulässig ist, ist für die Wahl des Gerichtsstands der aktuelle Sitz von 360Grad Performance alleinig maßgeblich. Erfüllungsort ist der jeweilige Trainingsort.

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360° PERFORMANCE

Martin Hermann
Take Off Gewerbepark / Haus 9
78579 Neuhausen ob Eck
Mobil +49 162 4006904

 

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